Die Richtlinie schreibt eine Begrenzung in Konzertsälen und geschlossenen Diskotheken vor, aber es kommt oft vor, das bei einem Open-Air Konzert ein Lärmpegel von bis zu 120 bis 140 dB von Musikboxen generiert wird.
In Frankreich gibt es seit Januar 2000 eine neue Richtlinie „Nouvelle Réglementation Acoustique (NRA)”, die beim Wohnungsbau vorschreibt, dass sowohl der äußere Luftschall (anliegende Wohnungen, Straßenverkehr etc.) als auch der innere Luftschall (Schlag auf Wände, Fussböden etc., Musikanlagen, Waschmaschinen etc.) bis zu einem gewissen Lärmpegel reduziert werden muss. In Deutschland regelt die Norm DIN 4109 den Schallschutz im Hochbau und stellt sicher, dass die Bewohner keinem unzumutbaren Lärm ausgesetzt sind.