Die Richtlinien

Schallschutz bei Wohnungsbau

In Frankreich gibt es seit Januar 2000 eine neue Richtlinie „Nouvelle Réglementation Acoustique (NRA)”, die beim Wohnungsbau vorschreibt, dass sowohl der äußere Luftschall (anliegende Wohnungen, Straßenverkehr etc.) als auch der innere Luftschall (Schlag auf Wände, Fussböden etc., Musikanlagen, Waschmaschinen etc.) bis zu einem gewissen Lärmpegel reduziert werden muss. In Deutschland regelt die Norm DIN 4109 den Schallschutz im Hochbau und stellt sicher, dass die Bewohner keinem unzumutbaren Lärm ausgesetzt sind.

Schallschutz-bei-Wohnungsbau

Die Abbildung zeigt die geforderte Mindestschalldämmung (in Dezibel) bei Wohnungsbau.

Ein Reihenhaus muss mindestens eine Schalldämmung von 30 Dezibel zu seinem externen Umfeld aufweisen. Körperschall (durch Schläge etc. erzeugt) wird durch den Boden übertragen und muss mindestens 58 Dezibel zwischen zwei nebeneinanderliegenden Wohnungen abfangen.