Der Lärm

Lärm am Arbeitsplatz

In Frankreich gaben 2003 drei Millionen Arbeitnehmer an einem Lärmpegel über 85dB(A) ausgesetzt zu sein (Bericht SUMER, 2003).

Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind in Deutschland ca. 5 Millionen Arbeitnehmer während der Arbeit gehörgefährdendem Lärm von mehr als 85 dB(A) ausgesetzt. Jedes Jahr werden ca. 10.000 neue Fälle der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit angezeigt, ca. 6.000 neue Fälle erstmals anerkannt und ca. 1.000 Fälle erstmals entschädigt.

Tätigkeitsbereich

Arbeitnehmer mit Lärmaussetzung von > 85dB(A) und mehr als 20 Std./Woche

Davon ohne persönlichen Gehörschutz

Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

37,4%

18,1%

Metallerzeugung und -bearbeitung

33,3%

20,4%

Be- und Verarbeitung von Steinen und Erden

26,3%

14,1%

Automobilindustrie

21,1%

18,6%

Industrie für technische Ausrüstungen

21,0%

20,3%

Textilindustrie

20,0%

28,2%

Agrar- und Lebensmittelindustrie

18,2%

26,1%

Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

16,9%

23,7%

Industrie für Haushaltsgegenstände

16,1%

17,8%

Agrar- , Forstwirtschaft und Fischerei/ Fischzucht

13,0%

32,9%

Schiff- und Bootsbau, Schienenfahrzeugbau, Luft- und Raumfahrzeugbau

13,0%

27,5%

Baugewerbe

11,5%

29,5%

Bekleidung, Lederwaren

10,5%

n.s.

Verlags- und Druckwesen

10,4%

39,3%

Operationelle Dienste

10,2%

40,0%

Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

9,4%

49,7%

Industrie für Herstellung elektrischer und elektronischer Bestandteile

8,5%

n.s.

Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen

7,6%

n.s.

Herstellung von elektrischen Ausrüstungen

3,9%

n.s.

Großhandel

3,9%

49,4%

Verkehrswirtschaft

3,3%

66,2%

Kunst, Unterhaltung und Erholung

2,2%

n.s.

Wasser-, Gas-, Stromversorgung

2,1%

25,5%

Beherbergung und Gastronomie

2,0%

n.s.

Haushalte mit Hauspersonal

1,9%

n.s.

Gesundheits- und Sozialwesen

1,3%

59,1%

Forschung und Entwicklung

1,2%

n.s.

Erziehung und Unterricht

1,0%

n.s.

Beratung

0,7%

n.s.

Öffentlicher Dienst

0,7%

n.s.

Interessenvertretungen und Vereinigungen

0,6%

n.s.

Einzelhandel

0,5%

n.s.

Grundstücks- und Wohnungswesen

0,5%

n.s.

Erbringung von Finanzdienstleistungen

0,3%

n.s.

Post- und Telekommunikationsdienste

0,1%

n.s.

Gesamt

6,8%

32,0%

Tabelle 1 – Auszug aus dem Bericht SUMER 2003   n.s.: nicht signifikant

Ein Drittel der Arbeitnehmer ist bei einem Lärmpegel von > 85dB(A) nicht geschützt.

Grafik 1: Ca. 6 von 10 Arbeitnehmern sind in der Industrie gesundheitsschädlichen Lärmpegeln ausgesetzt

Grafik 1: Ca. 6 von 10 Arbeitnehmern sind in der Industrie gesundheitsschädlichen Lärmpegeln ausgesetzt.

Der Bericht SUMER („Surveillance Médicale des Risques professionnels“ Medizinische Überwachung von Berufsrisiken wird vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Gesundheit in Frankreich durchgeführt) von 2003 gibt an, dass ca. 7% der Arbeitnehmer einem Lärmpegel von über 85dB(A) über einen Zeitraum von mehr als 20 Std./ Woche ausgesetzt sind.

In der Industrie sind 77% der Arbeitnehmer mit einem Gehörschutz ausgestattet: 71% im Bereich Bauindustrie und 67% in der Landwirtschaft. Im Dienstleistungssektor allerdings, ein Bereich der am wenigsten gesundheitsschädliche Lärmbereiche aufweist, ist die Hälfte der Arbeitnehmer, die Lärm ausgesetzt sind, nicht geschützt.