Die Lärmauswirkungen auf das Hörvermögen beziehen sich auf Hördefizite und können sich anhand folgender Symptome bemerkbar machen:
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Tinnitus: kontinuierlicher Pfeif- oder Brummton im Ohr
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Temporäre Hörschwellenverschiebung (Hörermüdung): wird aufgrund einer Aussetzung bei zu hohem Lärmpegel hervorgerufen. Das Hörvermögen wird danach schrittweise wieder hergestellt (nach mehreren Stunden)
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Akustisches Trauma: Beschädigung des Hörvermögens wird durch einen sehr starken und kurzen Knall ausgelöst (Explosion, Schuss, Feuerwerkskörper etc.)
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Dauerhafte Hörschwellenverschiebung: typisch bei einer regelmäßigen Tageslärmexposition (8 Stunden bei mehr als 80dB(A)). Die schrittweise Zerstörung des Hörvermögens, die sich über Monate, Jahre hinzieht ist ein schleichender Prozess. Sie wird erst dann festgestellt, wenn man sich unwohl fühlt und das Umfeld und die betroffene Person selber Kommunikationsschwierigkeiten aufgrund des bestehenden Hörverlustes bemerkt. Diese Schädigung des Gehörs ist irreversibel und definitiv.
Die Lärmschwerhörigkeit ist auf Platz 4 der Berufskrankheiten in Frankeich. In Deutschland liegt die Lärmschwerhörigkeit auf Platz 1 der Berufskrankheiten und ist die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Die Kosten in Frankreich liegen etwa bei 94 000 Euro. In Deutschland betragen die Kosten pro Jahr ca. 170 Millionen Euro.
Die erhöhte Lärmexposition bei hohem Schallpegel zerstört nach und nach die Haarsinneszellen im Innenohr. Dies führt langsam zu einer wahrnehmbaren Schwerhörigkeit, die irreversibel ist. Noch nicht einmal ein chirurgischer Eingriff kann diese Situation beheben. Hörgeräte können nur das Resthörvermögen verschärfen, die gesamte Hörfunktion wird damit jedoch nicht wieder hergestellt.
Anzahl der anerkannten berufsbedingten Lärmschwerhörigkeiten seit 1980 in Frankreich
Im Vergleich dazu eine Abbildung mit den anerkannten berufsbedingten Lärmschwerhörigkeiten seit 1991 in Deutschland:
Entwicklung der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit (BK 2301)
Quelle: Zentrales Informationssystem der Gesetzlichen Unfallversicherung (ZIGUV) 2005
Die Schwerhörigkeit kann als Berufskrankheit nur nach bestimmten medizinischen, beruflichen und verwaltungstechnischen Kriterien anerkannt werden, die in Frankreich in der Tabelle 42 und 46 der Berufskrankheiten erwähnt werden.
Tabelle 42 wurde bereits mehrmals aktualisiert: 1981 und 2003, die Kriterien wurden jeweils erweitert. Demzufolge hat sich die Anzahl der anerkannten berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit stark erhöht.
In Deutschland werden diese Kriterien anhand des Berufskrankheitenverfahrens, das durch die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) geregelt ist, ermittelt.
Die Grafik 4 stellt die Unterschiede der Entwicklungsphasen der berufsbedingten Schwerhörigkeit bildlich da.
Hörerschöpfung: Bei einem Audiogramm, das am Tagesende durchgeführt wird, kann bereits ein nicht dauerhaftes Hördefizit auf den Frequenzen von 4000 Hz ermittelt werden.
Leichtgradige Schwerhörigkeit: Das Hördefizit wird durch ein irreversibles Hördefizit auf den Frequenzen von 4000 Hz über 30 dB charakterisiert.
Mittelgradige Schwerhörigkeit: Das Hördefizit erstreckt sich auf die nebendstehenden Frequenzen (2000 bis 6000 Hz) und überschreitet 30 dB.
Hochgradie Schwerhörigkeit: Der Hörverlust erstreckt sich auf die Frequenzen 1000-8000 Hz und überschreitet 30 dB.
An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: Das Hördefizit betrifft alle Frequenzen, 500 Hz eingeschlossen (≥ 30 dB), mit einer Betonung auf dem hochfrequenten Bereichen.
Grafik 4: Veränderung der lärmbedingten Schwerhörigkeit
Grafik 5: Veränderung des Hörvermögens eines Arbeitnehmers, der während eines Zeitraums von 30 Jahren einem Lärmpegel von 95 dB(A) ausgesetzt ist.